GEMEINNÜTZIGE STIFTUNG
Die Gemeinnützigkeit muß ausführlich und konkret in der Satzung nachgewiesen werden. Der Nachweis fiel den Gründern leicht, denn ganz gezielt setzt man sich mit der „Aktion-Augenlicht“ für erblindete Menschen in Afrika ein. Alle Spenden fließen über die CBM-Deutschland direkt an die Augenklinik in Sambia. Mehrmals im Jahr werden Spenderinnen und Spender über den Verbleib der Spenden durch ausführliche Berichte informiert. Alle zwei Jahre wird der satzungsgemäße Verbleib der Spendengelder den Finanzämtern nachgewiesen werden.
AUF UNS KÖNNEN SIE SICH VERLASSEN!
Die Buchführung haben wir schon seit vielen Jahren einer Bad Vilbeler Steuerberaterin überlassen. So hat die Vereinsführung die Gewissheit, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Gemeinnützigkeit muß ausführlich und konkret in der Satzung nachgewiesen werden. Der Nachweis fiel den Gründern leicht, denn ganz gezielt setzt man sich mit der „Aktion-Augenlicht“ für erblindete Menschen in Afrika ein. Alle Spenden fließen über die CBM-Deutschland direkt an die Augenklinik in Sambia. Mehrmals im Jahr werden Spenderinnen und Spender über den Verbleib der Spenden durch ausführliche Berichte informiert. Alle zwei Jahre wird der satzungsgemäße Verbleib der Spendengelder den Finanzämtern nachgewiesen werden.
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