AKZENTE VEREIN
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​Akzente-Stiftung

Die Akzente-Stiftung ist das wichtigste Standbein des Akzente-Vereins. Sie wurde im November 2006 als Förderstiftung  gegründet. Juristisch ist sie eine nicht rechtsfähige, unselbständige Stiftung, ausgestattet mit allen Steuerprivilegien, die das deutsche Stiftungs-Steuerrecht bietet. Der Vorsitzende des Vereins ist ehrenamtlicher Geschäftsführer der Stiftung.
Die sozialen Ziele entsprechen denen des Vereins. Verein und Stiftung sind seit Gründung als gemeinnützig anerkannt. Der Unterschied ist schnell erklärt:

Während Spenden an den Verein zeitnah für die "Aktion Augenlicht" zur Verfügung gestellt werden, sind sog. Zustiftungen dem Stiftungskapital der Akzente-Stiftung zuzuführen. Das Stiftungskapital ist zinsbringend anzulegen. Die angesammelten Zinsen sind wieder satzungsgemäß und zeitnah der "Aktion Augenlicht" zur Verfügung zu stellen. Je höher also das Stiftungskapital und je besser das Geld angelegt wird, desto mehr Geld fällt für die "Aktion Augenlicht" an. Die Stiftung ist somit „Eigentümer“ von Teilen des „Hauses der Zukunft“ – in der Frankfurter Straße 75 A in Bad Vilbel.
Steuerliche Aspekte

Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich absetzbar; bei Firmen 4 Promille aller Löhne und Gehälter.
Es spielt dabei keine Rolle mehr, ob:
  • Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke geleistet werden,
  • die steuerbegünstigte Körperschaft, die Spenden erhält, ein Verein oder eine Stiftung ist.
  • die Spenden die genannten Höchstbeiträge übersteigen; sie können in die Folgejahre vorgetragen werden.
Für Zustiftungen gilt seit Januar 2007 ein absetzbarer Höchstbetrag von 1 Million € (absetzbar sofort oder beliebig verteilt auf zehn Jahre). Diese Regelung begünstigt Stifter mit besonders hohen zu versteuernden Einkünften. Die Erträge aus dem dauerhaft angelegten Stiftungsvermögen kommen der Akzente-Stiftung bzw. der CBM zugute. Einen Mindestbetrag von Zustiftungen in die Akzente-Stiftung gibt es nicht. Die Stifter legen die Höhe fest. Viele kleine Zustiftungen addieren sich eben auch zu stattlichen Summen!
Erbschaftssteuerlicher Vorteil

Für den Fall, dass Sie geerbt haben und dieses Erbe oder einen Anteil (Vermächtnis) innerhalb von zwei Jahren an die Akzente-Stiftung weitergeben möchten, können Sie rückwirkend von der entsprechenden Erbschaftssteuer befreit werden oder wahlweise die obengenannten einkommenssteuerlichen Vorteile nutzen.
Zuwendungen an Stiftungen sind im Rahmen der Gewerbesteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (OHG, KG) abzugsfähig.

  • Die Akzente-Stiftung ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.

Die Gemeinnützigkeitserklärung liegt mit St.-Nr. 20 250 8222 8 – K7  des Finanzamtes Gießen seit Gründung wiederkehrend vor.
Unser Konto:
IBAN: DE 37 5019 0000 6201 0172 10 (BIC: FFVBDEFFXXX), Frankfurter Volksbank
Falls Sie Fragen haben, bitten wir um Kontaktaufnahme. Die  Einschaltung eines Notars ist immer zu empfehlen.

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